Beglaubigte Übersetzungen vom Übersetzer und Volljuristen – Ihr Vorteil!


Bei beglaubigten Übersetzungen lieber auf Nummer sicher gehen

...und gleich zu LEGALTRANS, Ihrem Übersetzungsbüro in Hamburg

LEGALTRANS

Nehmen wir einmal an, dass Sie ein Dokument auf Englisch, Spanisch oder Schwedisch in den Händen halten, bei dem Sie ein ungutes Gefühl haben: zum Beispiel ein auf Englisch abgefasstes Testament, das Sie nicht richtig verstehen, obwohl Sie Ihr Englisch täglich brauchen und es eigentlich ganz gut ist. Sie fragen sich, was denn genau drinsteht – ob Sie eine Million erben oder gar enterbt worden sind. Oder: Sie haben sich auf Mallorca eine Finca gekauft und dann bringt Ihnen die Post die Escritura auf Spanisch ins Haus, die Sie nicht verstehen. Oder: Sie haben eine Zeitlang in Schweden gelebt und gearbeitet und das Skatteverket hat Ihnen einen Bescheid zugeschickt, den Sie dem deutschen Finanzamt vorlegen müssen. Im Großen und Ganzen verstehen Sie vielleicht den Bescheid, weil Ihr Schwedisch ganz ordentlich ist. Übersetzen können Sie ihn aber nicht, denn das Finanzamt verlangt eine beglaubigte Übersetzung, also eine amtliche Übersetzung, die Sie natürlich nicht anfertigen können. In allen drei Fällen fühlen Sie sich unsicher. Das ist kein schönes Gefühl.

Sie können ganz beruhigt sein. Denn:

Das Übersetzungsbüro LEGALTRANS übersetzt Ihnen Ihre Urkunde so, dass Sie auf der sicheren Seite sind. Die Lösung sind die beglaubigten Übersetzungen von LEGALTRANS aus den Sprachen Schwedisch, Englisch und Spanisch. Das sind Übersetzungen Ihres Dokuments, die vom vereidigten Übersetzer Dirk Lübbers angefertigt werden und die höchsten Ansprüchen an die Formattreue genügen.

Experte für beglaubigte Übersetzungen aller Art

Sie suchen einen Experten für professionelle, beglaubigte Übersetzungen? 


Ihr Vorteil: Ich lege bei beglaubigten Übersetzungen Wert auf die korrekte Übersetzung auch des kleinsten Details der Urkunde. Dabei übernehme ich das Layout des Originals weitgehend, was sicherstellt, dass kein Detail unberücksichtigt bleibt. Daher sind meine beglaubigten Übersetzungen vollständig und Sie können sich sicher sein, dass sie bei den Ämtern, Behörden, Notaren und Gerichten Deutschlands akzeptiert werden. Außerdem sind meine beglaubigten Übersetzungen auch rechtlich richtig, da ich nicht nur vereidigter bzw. beeidigter Übersetzer, sondern auch Volljurist bin. Ein Volljurist ist jemand, der das Recht an einer Universität studiert hat und die Befähigung zum Richteramt erworben hat. Es liegt auf der Hand, das jemand, der derart qualifiziert ist, das Recht versteht.

LEGALTRANS hilft Ihnen weiter:

Rufen Sie mich an und ich gebe Ihnen gerne eine kostenlose Beratung zu den beglaubigten Übersetzungen, mit denen ich Ihnen dienen kann: 

Ich bin vereidigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer, Volljurist und daher Fachübersetzer für beglaubigte Übersetzungen aus den Sprachen Englisch, Schwedisch und Spanisch und kann daher alle Ihre Urkunden wie zum Beispiel Geburtsurkunden und Heiratsurkunden und sonstigen rechtlichen Texte amtlich gültig übersetzen. Wenn Sie also ein Dokument auf Englisch, Spanisch oder Schwedisch haben, das Sie einer Behörde vorliegen müssen, benötigen Sie von dieser Urkunde eine beglaubigte Übersetzung, da Behörden in Deutschland nur dann eine fremdsprachliche Urkunde akzeptieren, wenn dieser eine beglaubigte Übersetzung beiliegt.

Das Übersetzungsbüro LEGALTRANS steht zur Verfügung, wenn Sie Ihre...

  • Escritura - das ist der notarielle Vertrag über den Kauf eines Hauses in Spanien - übersetzen lassen wollen. Gerne übersetze ich für Sie auch alle anderen Arten von Verträgen beglaubigt.
  • Geburtsurkunde beglaubigt übersetzen lassen wollen – aus dem Schwedischen, Spanischen und Englischen.
  • Auch wenn ich Ihnen Ihre auf Englisch abgefasste Heiratsurkunde übersetzen soll oder von einer Sterbeurkunde aus dem Englischen eine Übersetzung brauchen, sind sie bei LEGALTRANS richtig.
  • Aber auch schwedische Zeugnisse, spanische Zeugnisse und englische Zeugnisse übersetze ich Ihnen ebenso gerne wie
  • Apostillen auf Englisch, Spanisch und Schwedisch (eine Apostille selbst kann ich Ihnen aber nicht anfertigen; hierfür sind in der Regel die Gerichte zuständig).

  • Bei LEGALTRANS sind Sie auf der sicheren Seite, denn...

  • ich habe staatliche Übersetzer-Prüfungen auf Universitätsniveau abgelegt, um vereidigter bzw. beeidigter Übersetzer zu werden
  • ich bin nach inzwischen 19 Jahren Tätigkeit als Fachübersetzer sehr erfahren
  • meine Kunden sind mit der Qualität meiner Arbeit zufrieden. Eine Auswahl von Kundenmeinungen über mich finden Sie hier
  • die Qualitätssicherung meiner Übersetzungen in Hinblick auf die Terminologie-Konsistenz und Fehlerfreiheit erfolgt durch die Nutzung eines aktuellen CAT-Tools (MemoQ)
  • mir steht ein Kompetenznetzwerk aus vielen hundert Fachkollegen zur Verfügung, auf das ich bei der internetgestützten Terminologierecherche zurückgreifen kann
  • ich achte auf eine Formatierung, die sich optimal am Ausgangstext orientiert und daher alle Details der Vorlage berücksichtigt
  • ich halte mich an das Muttersprachlerprinzip, weil eine Übersetzung in eine bestimmte Sprache nur dann optimal gelingt, wenn die Zielsprache diejenige ist, die der Übersetzer am besten beherrscht. Dies ist in der Regel die Muttersprache des Übersetzers
  • ich bin Mitglied in diesen Fachübersetzer-Verbänden, die strenge Qualitätsanforderungen an ihre Mitglieder stellen: BDÜ und SFÖ (schwedischer Verband für Fachübersetzer)
  • LEGALTRANS ist technisch darauf vorbereitet, dass Sie mir vertrauliche Inhalte verschlüsselt zusenden können, z.B. als Upload über mein Kontaktformular.
  • FAQ

    FAQs zu den Dienstleistungen des Übersetzungsbüros LEGALTRANS

    Beglaubigte Übersetzungen werden von mir mit folgender Beglaubigungsformel versehen: "Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung wird bescheinigt." Ich füge meine Unterschrift hinzu und mein Siegel / meinen Stempel. Voraussetzung hierfür ist in der Regel aber, dass ich das zu übersetzende Dokument bei der Bearbeitung vorliegen habe. Damit Sie aber nicht zweimal zu mir kommen müssen, ist es jedoch ausreichend, wenn Sie mir Ihre Urkunden erst bei der Abholung der Übersetzung vorlegen. Das setzt aber voraus, dass Sie mir zur Anfertigung der Übersetzung eine Kopie geschickt haben. Dies kann eine Kopie aus Papier sein oder ein Scan der Unterlagen, der mit mindestens 300 dpi Auflösung ausgeführt worden ist (als E-Mail-Anhang zuzuschicken).
    Leider nein. Ein Dolmetscher überträgt das gesprochene Wort in eine andere Sprache, während ein Übersetzer Geschriebenes überträgt. Da ich nur übersetze, stehe ich für Dolmetsch-Aufträge nicht zur Verfügung.
    Es ist auch möglich, dass Sie die beglaubigte Übersetzung von mir bekommen, ohne dass Sie mich aufsuchen. Sollten Sie mich das erste Mal beauftragen, muss ich allerdings auf Vorkasse bestehen; ich akzeptiere Bargeld, Überweisungen und Paypal (Paypal allerdings mit einem kleinen Aufschlag).

    a. Dies wäre zum einen möglich, wenn ich beglaubigte Kopien Ihrer Urkunden vorliegen hätte. Beglaubigungen von Kopien machen z.B. die Einwohnermeldeämter und Notare. Sollten Sie mir eine beglaubigte Kopie zusenden, lautet die Beglaubigungsformel entsprechend anders: "Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung von einer beglaubigten Kopie wird bescheinigt." In aller Regel akzeptieren Behörden Übersetzungen, die auf diese Weise beglaubigt worden sind. Bei diesem Verfahren würde ich Ihnen die Übersetzung zusammen mit den beglaubigten Kopien sowie meiner Honorarrechnung per Post zusenden.

    b. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass ich eine beglaubigte Übersetzung von einer unbeglaubigten Kopie anfertige. Die Beglaubigungsformel würde dann so lauten: "Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung aus dem (Englischen/Spanischen/Schwedischen) wird bescheinigt. Übersetzt worden ist von einer Kopie, wie sie auf der Rückseite dieses Blattes abgedruckt ist." Bei Verwendung der Übersetzung müssen Sie dann die Originalurkunde (die Übersetzungsvorlage) zusammen mit der Übersetzung vorlegen. Der Behördenmitarbeiter vergleicht dann die Kopie auf der Rückseite der Übersetzung mit dem Original bzw. der Übersetzungsvorlage. Dieses Verfahren wird von vielen Behörden akzeptiert; meiner Erfahrung nach ist das in Hamburg durchgängig der Fall. Um sicherzugehen, können Sie sich bei der Behörde erkundigen, bei der Sie die Übersetzung vorlegen müssen. Die unbeglaubigte Kopie können Sie mir per Post oder gescannt als E-Mail-Anhang schicken (s.o.); die Übersetzung würden Sie zusammen mit meiner Honorarrechnung erhalten, so dass Sie mich nicht aufsuchen müssen.

    c. Sie können mir natürlich auch die Originalurkunden per Post oder Kurierdienst zukommen lassen. Diese würde ich Ihnen zusammen mit der beglaubigten Übersetzung und meiner Rechnung per Einschreiben zurücksenden. Da ich zu diesem Zweck eine Filiale der Post aufsuchen muss, wäre dafür eine Versandpauschale zu zahlen.