Bei beglaubigten Übersetzungen lieber auf Nummer sicher gehen
...und gleich zu LEGALTRANS, Ihrem Übersetzungsbüro in Hamburg
LEGALTRANS
Nehmen wir einmal an, dass Sie ein Dokument auf Englisch, Spanisch oder Schwedisch in den Händen halten, bei dem Sie ein ungutes Gefühl haben: zum Beispiel ein auf Englisch abgefasstes Testament, das Sie nicht richtig verstehen, obwohl Sie Ihr Englisch täglich brauchen und es eigentlich ganz gut ist. Sie fragen sich, was denn genau drinsteht – ob Sie eine Million erben oder gar enterbt worden sind. Oder: Sie haben sich auf Mallorca eine Finca gekauft und dann bringt Ihnen die Post die Escritura auf Spanisch ins Haus, die Sie nicht verstehen. Oder: Sie haben eine Zeitlang in Schweden gelebt und gearbeitet und das Skatteverket hat Ihnen einen Bescheid zugeschickt, den Sie dem deutschen Finanzamt vorlegen müssen. Im Großen und Ganzen verstehen Sie vielleicht den Bescheid, weil Ihr Schwedisch ganz ordentlich ist. Übersetzen können Sie ihn aber nicht, denn das Finanzamt verlangt eine beglaubigte Übersetzung, also eine amtliche Übersetzung, die Sie natürlich nicht anfertigen können. In allen drei Fällen fühlen Sie sich unsicher. Das ist kein schönes Gefühl.
Sie können ganz beruhigt sein. Denn:
Das Übersetzungsbüro LEGALTRANS übersetzt Ihnen Ihre Urkunde so, dass Sie auf der sicheren Seite sind. Die Lösung sind die beglaubigten Übersetzungen von LEGALTRANS aus den Sprachen Schwedisch, Englisch und Spanisch. Das sind Übersetzungen Ihres Dokuments, die vom vereidigten Übersetzer Dirk Lübbers angefertigt werden und die höchsten Ansprüchen an die Formattreue genügen.
Experte für beglaubigte Übersetzungen aller Art
Sie suchen einen Experten für professionelle, beglaubigte Übersetzungen?
Ihr Vorteil: Ich lege bei beglaubigten Übersetzungen Wert auf die korrekte Übersetzung auch des kleinsten Details der Urkunde. Dabei übernehme ich das Layout des Originals weitgehend, was sicherstellt, dass kein Detail unberücksichtigt bleibt. Daher sind meine beglaubigten Übersetzungen vollständig und Sie können sich sicher sein, dass sie bei den Ämtern, Behörden, Notaren und Gerichten Deutschlands akzeptiert werden. Außerdem sind meine beglaubigten Übersetzungen auch rechtlich richtig, da ich nicht nur vereidigter bzw. beeidigter Übersetzer, sondern auch Volljurist bin. Ein Volljurist ist jemand, der das Recht an einer Universität studiert hat und die Befähigung zum Richteramt erworben hat. Es liegt auf der Hand, das jemand, der derart qualifiziert ist, das Recht versteht.
LEGALTRANS hilft Ihnen weiter:
Rufen Sie mich an und ich gebe Ihnen gerne eine kostenlose Beratung zu den beglaubigten Übersetzungen, mit denen ich Ihnen dienen kann:
Ich bin vereidigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer, Volljurist und daher Fachübersetzer für beglaubigte Übersetzungen aus den Sprachen Englisch, Schwedisch und Spanisch und kann daher alle Ihre Urkunden wie zum Beispiel Geburtsurkunden und Heiratsurkunden und sonstigen rechtlichen Texte amtlich gültig übersetzen. Wenn Sie also ein Dokument auf Englisch, Spanisch oder Schwedisch haben, das Sie einer Behörde vorliegen müssen, benötigen Sie von dieser Urkunde eine beglaubigte Übersetzung, da Behörden in Deutschland nur dann eine fremdsprachliche Urkunde akzeptieren, wenn dieser eine beglaubigte Übersetzung beiliegt.
Das Übersetzungsbüro LEGALTRANS steht zur Verfügung, wenn Sie Ihre...
Bei LEGALTRANS sind Sie auf der sicheren Seite, denn...
FAQ
FAQs zu den Dienstleistungen des Übersetzungsbüros LEGALTRANS
a. Dies wäre zum einen möglich, wenn ich beglaubigte Kopien Ihrer Urkunden vorliegen hätte. Beglaubigungen von Kopien machen z.B. die Einwohnermeldeämter und Notare. Sollten Sie mir eine beglaubigte Kopie zusenden, lautet die Beglaubigungsformel entsprechend anders: "Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung von einer beglaubigten Kopie wird bescheinigt." In aller Regel akzeptieren Behörden Übersetzungen, die auf diese Weise beglaubigt worden sind. Bei diesem Verfahren würde ich Ihnen die Übersetzung zusammen mit den beglaubigten Kopien sowie meiner Honorarrechnung per Post zusenden.
b. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass ich eine beglaubigte Übersetzung von einer unbeglaubigten Kopie anfertige. Die Beglaubigungsformel würde dann so lauten: "Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung aus dem (Englischen/Spanischen/Schwedischen) wird bescheinigt. Übersetzt worden ist von einer Kopie, wie sie auf der Rückseite dieses Blattes abgedruckt ist." Bei Verwendung der Übersetzung müssen Sie dann die Originalurkunde (die Übersetzungsvorlage) zusammen mit der Übersetzung vorlegen. Der Behördenmitarbeiter vergleicht dann die Kopie auf der Rückseite der Übersetzung mit dem Original bzw. der Übersetzungsvorlage. Dieses Verfahren wird von vielen Behörden akzeptiert; meiner Erfahrung nach ist das in Hamburg durchgängig der Fall. Um sicherzugehen, können Sie sich bei der Behörde erkundigen, bei der Sie die Übersetzung vorlegen müssen. Die unbeglaubigte Kopie können Sie mir per Post oder gescannt als E-Mail-Anhang schicken (s.o.); die Übersetzung würden Sie zusammen mit meiner Honorarrechnung erhalten, so dass Sie mich nicht aufsuchen müssen.
c. Sie können mir natürlich auch die Originalurkunden per Post oder Kurierdienst zukommen lassen. Diese würde ich Ihnen zusammen mit der beglaubigten Übersetzung und meiner Rechnung per Einschreiben zurücksenden. Da ich zu diesem Zweck eine Filiale der Post aufsuchen muss, wäre dafür eine Versandpauschale zu zahlen.