Ihre Urkunden-Übersetzung vom Übersetzer und Volljuristen = Ihr Vorteil!


Bei Urkundenübersetzungen lieber auf Nummer sicher gehen

...und gleich zu LEGALTRANS, Ihrem Übersetzer in Hamburg

LEGALTRANS

Stellen Sie sich vor, dass Sie ein Dokument auf Englisch, Spanisch oder Schwedisch in den Händen halten, das bei Ihnen ein ungutes Gefühl hervorruft: zum Beispiel ein auf Englisch abgefasstes Testament, das Sie nicht richtig verstehen, obwohl Ihr Englisch eigentlich ganz gut ist. Sie fragen sich, was denn genau drinsteht – ob Sie eine Million erben oder gar enterbt worden sind. Oder: Sie haben sich auf Mallorca eine Finca gekauft und dann bringt Ihnen die Post die Escritura auf Spanisch ins Haus, die Sie nicht verstehen. Oder: Sie haben eine Zeitlang in Schweden gelebt und gearbeitet und das Skatteverket hat Ihnen einen Steuer-Bescheid zugeschickt, den Sie dem deutschen Finanzamt vorlegen müssen. Davon verstehen Sie vielleicht das Wesentliche, weil Ihr Schwedisch ganz ordentlich ist. Übersetzen können Sie es aber nicht, denn das Finanzamt verlangt eine beglaubigte Übersetzung, die Sie natürlich nicht anfertigen können, weil Sie dafür die Beglaubigung der Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer benötigen. In allen drei Fällen fühlen Sie sich verunsichert – kein schönes Gefühl.

Sie können ganz beruhigt sein. Denn:

Das Übersetzungsbüro LEGALTRANS übersetzt Ihnen Ihre Urkunde so, dass Sie auf der sicheren Seite sind. Die Lösung ist die Urkundenübersetzung von LEGALTRANS, eine Übersetzung Ihres Dokuments, die höchsten Ansprüchen an die Formattreue und Richtigkeit genügt.

Experte für Übersetzungen von Urkunden aller Art

Sie suchen einen Experten für professionelle Urkunden-Übersetzungen? 


Denn: Ich lege Wert auf die korrekte Übersetzung auch des kleinsten Details der Urkunde. Dabei übernehme ich das Layout des Originals weitgehend, was sicherstellt, dass kein Detail unberücksichtigt bleibt. Daher sind meine Urkunden-Übersetzungen vollständig und Sie können sich sicher sein, dass sie bei den Ämtern, Behörden, Notaren und Gerichten in Deutschland akzeptiert werden. Außerdem sind meine Übersetzungen auch rechtlich richtig, da ich nicht nur Übersetzer, sondern auch Volljurist bin. Ein Volljurist ist jemand, der das Recht an einer Universität studiert hat und die Befähigung zum Richteramt erworben hat. Es liegt auf der Hand, dass jemand, der derart qualifiziert ist, das Recht versteht.

Das Übersetzungs-büro LEGALTRANS hilft Ihnen weiter:

Rufen Sie mich an und ich gebe Ihnen gerne eine kostenlose Beratung zu den Urkunden-Übersetzungen, mit denen ich Ihnen dienen kann: 

Ich bin vereidigter bzw. beeidigter Übersetzer, Volljurist und daher Fachübersetzer für Urkunden-Übersetzungen und kann daher alle Ihre Urkunden und sonstigen rechtlichen Texte übersetzen. Wenn Sie also ein Dokument auf Englisch, Spanisch oder Schwedisch haben, das Sie einer Behörde vorliegen müssen, benötigen Sie von dieser Urkunde eine Übersetzung, da deutsche Behörden nur dann ausländische Urkunden akzeptieren, wenn dieser eine beglaubigte Übersetzung beiliegt.

Ich stehe zur Verfügung, wenn Sie Ihre Geburtsurkunde übersetzen lassen wollen, weil Sie z.B. die Einbürgerung in Deutschland anstreben. Auch wenn eine Heirat vor einem deutschen Standesamt ansteht und ich Ihnen Ihre auf Englisch abgefasste Heiratsurkunde übersetzen soll oder Sie von einer Sterbeurkunde aus dem Englischen eine Übersetzung brauchen, sind sie bei LEGALTRANS richtig. Außerdem kann ich im Falle einer Namensänderung mit der beglaubigten Übersetzung Ihrer Personenstandsurkunden helfen.

Auf der sicheren Seite sind Sie mit mir, denn...

  • ich habe staatliche Übersetzer-Prüfungen auf Universitätsniveau abgelegt, um Übersetzer zu werden
  • ich bin nach inzwischen 19 Jahren Tätigkeit als Fachübersetzer sehr erfahren
  • meine Kunden sind mit der Qualität meiner Arbeit zufrieden. Eine Auswahl von Kundenmeinungen über mich finden Sie hier
  • die Qualitätssicherung meiner Übersetzungen in Hinblick auf die Terminologie-Konsistenz und Fehlerfreiheit erfolgt durch die Nutzung eines aktuellen CAT-Tools (MemoQ)
  • mir steht ein Kompetenznetzwerk aus vielen hundert Fachkollegen zur Verfügung, auf das ich bei der internetgestützten Terminologierecherche zurückgreifen kann
  • ich achte auf eine Formatierung, die sich optimal am Ausgangstext orientiert und daher alle Details der Vorlage berücksichtigt
  • ich halte mich an das Muttersprachenprinzip, weil Übersetzungen nur dann optimal gelingen, wenn die Zielsprache die eigene Sprache ist
  • ich bin Mitglied dieser Fachübersetzer-Verbände, die strenge Qualitätsanforderungen an ihre Mitglieder stellen: BDÜ und SFÖ (ein schwedischer Verband für Fachübersetzer)
  • vertrauliche Inhalte können Sie mir verschlüsselt zusenden
  • FAQ

    FAQs zu Anfragen an das Übersetzungsbüro LEGALTRANS

    Na klar, LEGALTRANS™ bietet volle Programm der Übersetzung von Urkunden aller Lebenslagen an – von der Geburt, wenn Sie die Übersetzung einer kleinen Geburtsurkunde benötigen, über das Wirtschaftleben (hier die Vertragsübersetzung, beispielsweise eine Übersetzung eines mehrere hundert Seiten umfassenden Vertrages über eine Unternehmensverschmelzung) bis zum Sterbefall, wenn ein Erbschein, ein Totenschein oder eine Sterbeurkunde zu übersetzen ist. Daher kann ich nicht nur Ihre Geburtsurkunde übersetzen, sondern Sie können bei mir auch eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde bekommen.
    Wenn Sie eine Geburtsurkunde übersetzen lassen möchten, sollten Sie auch die dazugehörige Apostille übersetzen lassen. Denn eine Apostille ist ein Beglaubigungsvermerk bzw. Legalisation im internationalen Rechtsverkehr nach dem Haager Übereinkommen von 1961, die die Behörden in Deutschland als Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift unter einer Urkunde anfordern. Gern fertige ich Ihnen eine beglaubigte Übersetzung dieser Apostille an.

    Sie sehen, dass ich als Übersetzer natürlich keine Apostille ausstellen und auch keine sonstige Legalisation vornehmen kann. Sollten Sie eine von mir angefertigte Übersetzung im Ausland verwenden wollen und daher eine Apostille meiner Unterschrift unter der Beglaubigung auf einer meiner Übersetzungen benötigen, wäre diese im Falle von Englisch und Schwedisch beim Amtsgericht Hamburg-Mitte und bei Spanisch bei der Polizeidirektion Hannover zu beantragen. 

    Für die Eheschließung verlangt das Standesamt in der Regel die Geburtsurkunden mit Legalisierung bzw. Apostille und sehr oft auch eine Ledigkeitsbescheinigung des Herkunftsstaates eines jeden der Eheschließenden, aus der das Nicht-Bestehen einer Ehe hervorgeht. Gerne übersetze ich Ihnen diese Urkunden.

    Ich biete Übersetzungen aus den Sprachen Schwedisch, Englisch und Spanisch ins Deutsche an. Obwohl ich für alle vier Sprachen vereidigt bin, biete ich weder Übersetzungen für Sprachkombinationen mit Deutsch als Zielsprache noch Übersetzungen von einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache an.

    Meine beglaubigten Übersetzungen werden in allen Bundesländern Deutschlands anerkannt.

    Nach allem, was mir Kunden zurückgemeldet haben, verlangen deutsche Ämter und Gerichte immer eine Übersetzung einer fremdsprachige Apostille, und zwar auch dann, wenn die Apostille auf Englisch ist.
    Nein, einen Standardpreis kann ich nicht nennen. Denn es gibt sehr viele verschiedene Arten, wie die Behörden und Standesämter in aller Welt Geburtsurkunden, Eheurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden ausstellen. Auf einigen Geburtsurkunden befindet sich kaum mehr als das Allernötigste wie Name, Geburtsdatum, Eltern, Geburtsort usw. Andere Geburtsurkunden sind als Formulare aufgebaut (z.B. in den USA) und enthalten eine Unzahl an verschiedenen möglichen Angaben. Wieder andere Geburtsurkunden wie die mexikanischen führen wortreich die einschlägigen Rechtsvorschriften mit auf, die alle auch übersetzt werden müssen, was natürlich Auswirkungen auf die Kosten und damit auf den Preis hat. Daher gilt im Falle einer jeden Urkundenübersetzung, was auch für alle meine übrigen Dienstleistungen gilt: Ich mache Ihnen individuelle Angebote, nachdem ich die zu übersetzenden Unterlagen gesehen habe.
    Wenn Sie einen notariell geschlossenen Vertrag oder eine notarielle Vereinbarung über den Kauf eines Grundstücks, z.B. eine Escritura über eine Finca auf Mallorca, deutschen Gerichten oder Behörden vorlegen wollen, benötigen Sie von Ihrem Vertrag eine beglaubigte Übersetzung.
    Ich füge meiner Übersetzung die so genannte Beglaubigungsformel hinzu, mit der ich erkläre, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist und auf was für ein Dokument sich die Übersetzung bezieht, das mir vorgelegen hat (Originaldokument, beglaubigte Kopie oder einfache Kopie). Die Formel unterschreibe ich unter Hinzufügung von Ort und Datum und füge meinen Stempel (für Spanisch) oder mein Siegel (für Englisch und Schwedisch) hinzu. Das Siegel ist natürlich auch nur der Abdruck eines Stempels, der allerdings ein amtliches Siegel darstellt, das ich von der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellt bekommen habe.